Nach jahrelangen Verhandlungen und Gesprächen mit dem zuständigen Finanzamt haben wir nun erreicht, dass der Bürgerbusverein die Gemeinnützigkeit erhält. Mit dem Bescheid vom 16. Mai 2024 wird
festgestellt, dass die nun vorgelegte Satzung die Voraussetzungen der Abgabenordnung erfüllt.
Die Steuerbegünstigung kann ab dem 01.01.2025 gewährt werden.
Liebe Fahrgäste,
in dem ergangenen Bescheid wird uns jedoch zur Auflage gemacht, dass zum Nachweis des Zwecks „Förderung der Altenhilfe“ eine einmalige Erfassung unserer Fahrgäste mit Namen und Alter erfolgen
muss.
Dieser Auflage möchten wir im Monat Oktober nachkommen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Ihr Bürgerbus Team